Allgemeine Vermittlungsbedingungen
der Dittmann-Bolsinger eGbR (DIBO)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen gelten für die Tätigkeit der Dittmann-Bolsinger eGbR (DIBO), nachfolgend „DIBO“, bei der Vermittlung von Pauschalreisen und einzelnen Reiseleistungen.
DIBO vermittelt Reisen und Reiseleistungen verschiedener Reiseveranstalter, Leistungsträger und sonstiger Anbieter.
Diese Vermittlungsbedingungen regeln ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen DIBO und dem Kunden. Für die vermittelte Reise oder Reiseleistung gelten zusätzlich die Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
2. DIBO als Reisevermittler
DIBO ist ausschließlich als Reisevermittler tätig und veranstaltet selbst keine Pauschalreisen.
DIBO vermittelt Reiseverträge zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.
Der Reisevertrag über eine Pauschalreise oder einzelne Reiseleistung kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zustande.
Die Verantwortung für die Durchführung der gebuchten Reise bzw. Reiseleistung richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger.
DIBO ist nicht berechtigt, ohne entsprechende Vollmacht verbindliche Erklärungen im Namen des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers abzugeben.
3. Beratung und Vermittlung durch DIBO
DIBO berät den Kunden persönlich und individuell bei der Auswahl geeigneter Reiseangebote.
Auf Grundlage der Wünsche und Vorstellungen des Kunden wählt DIBO geeignete Reiseangebote verschiedener Veranstalter und Leistungsträger aus und vermittelt diese.
DIBO übermittelt den Buchungswunsch des Kunden an den jeweiligen Vertragspartner.
Soweit DIBO den Kunden nach der Buchung bei Fragen oder Anliegen unterstützt, erfolgt dies im Rahmen ihrer Tätigkeit als Reisevermittler und ohne Übernahme der vertraglichen Verantwortung des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers.
4. Angebote und Vertragsschluss
Die von DIBO übermittelten Angebote stellen, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, kein eigenes Angebot von DIBO zum Abschluss eines Reisevertrages dar.
Für den Abschluss des Reisevertrages gelten die jeweiligen Buchungs- und Vertragsbedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
Der Reisevertrag kommt mit dem jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger nach dessen Buchungsbedingungen zustande.
Der Kunde erhält vor Abschluss des Reisevertrages die für die jeweilige Reise gesetzlich vorgeschriebenen Informationen sowie die geltenden Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers.
5. Vorvertragliche Informationen bei Pauschalreisen
Bei der Vermittlung von Pauschalreisen erfüllt DIBO die für Reisevermittler geltenden gesetzlichen Informationspflichten.
Hierzu gehören insbesondere die Informationspflichten nach § 651v BGB und den einschlägigen Vorschriften des EGBGB.
Die erforderlichen Informationen werden dem Kunden vor seiner auf den Abschluss des Reisevertrages gerichteten Erklärung zur Verfügung gestellt.
Soweit diese Informationen und Unterlagen vom jeweiligen Reiseveranstalter bereitgestellt werden, verwendet DIBO diese im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit.
Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen vor der Buchung sorgfältig zu prüfen und DIBO auf erkennbare Unstimmigkeiten oder fehlende Angaben hinzuweisen.
6. Preise und Zahlungsabwicklung
Die von DIBO mitgeteilten Preise beruhen auf den Angaben des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
Maßgeblich für den vom Kunden zu zahlenden Reisepreis ist der vom jeweiligen Vertragspartner bestätigte Preis.
DIBO nimmt grundsätzlich keine Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis entgegen.
Die Zahlung erfolgt unmittelbar an den jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger nach dessen Zahlungsbedingungen.
7. Vergütung von DIBO
DIBO erhebt für die Vermittlung von Reiseleistungen keine gesonderte Vermittlungs- oder Beratungsgebühr gegenüber dem Kunden.
Die Vergütung von DIBO erfolgt ausschließlich durch die jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger auf Grundlage der zwischen diesen und DIBO bestehenden Vereinbarungen.
Die Auswahl eines Reiseangebots erfolgt auf Grundlage der individuellen Wünsche und Anforderungen des Kunden.
8. Änderungen, Umbuchungen und Stornierungen
Änderungs-, Umbuchungs- und Stornierungswünsche sind DIBO unverzüglich mitzuteilen.
DIBO leitet diese Wünsche, soweit erforderlich, an den jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger weiter.
Für die Zulässigkeit und die Kosten von Änderungen, Umbuchungen und Stornierungen gelten die jeweiligen Vertrags- und Reisebedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.
Änderungen oder Stornierungen werden gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner nach dessen Vertragsbedingungen wirksam.
DIBO ist nicht berechtigt, eigenständig Erstattungen, Preisreduzierungen oder sonstige Leistungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers zuzusagen.
9. Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden nach Maßgabe des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers zur Verfügung gestellt.
Soweit DIBO Reiseunterlagen erhält, kann DIBO diese an den Kunden weiterleiten.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Unterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und erkennbare Fehler zu prüfen und DIBO bzw. den jeweiligen Vertragspartner unverzüglich auf Unstimmigkeiten hinzuweisen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, DIBO alle für die Vermittlung und Buchung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere für Namen, Geburtsdaten, Kontaktdaten sowie gegebenenfalls für Pass-, Visa- und sonstige reisebezogene Angaben.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseinformationen, Buchungsbestätigungen und sonstigen Unterlagen sorgfältig zu prüfen.
11. Haftung
DIBO haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung eigener gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten beruhen.
DIBO übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Reiseleistungen, soweit diese vom jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger geschuldet werden.
Die Haftung des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers für die von ihm geschuldeten Leistungen bleibt unberührt.
DIBO haftet nicht für Umstände aus dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Reiseveranstalters oder Leistungsträgers, soweit DIBO diese nicht selbst zu vertreten hat.
12. Datenschutz
DIBO verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung von DIBO.
13. Beschwerden und Kundenanliegen
Anliegen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit von DIBO können unmittelbar an DIBO gerichtet werden.
Beanstandungen hinsichtlich der Durchführung einer Reise oder der Erbringung einzelner Reiseleistungen sind grundsätzlich an den jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger zu richten.
DIBO unterstützt den Kunden bei der Weiterleitung entsprechender Anliegen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
14. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026
